Distanzunterricht und weitere Kontaktbeschränkungen gegen das diffuse Infektionsgeschehen im Kreisgebiet

Distanzunterricht und weitere Kontaktbeschränkungen gegen das diffuse Infektionsgeschehen im Kreisgebiet

Um den dynamischen Anstieg der lokalen Coronavirusinfektionen abzubremsen, hat der Landkreis Sonneberg in Abstimmung mit den zuständigen Landesministerien zwei weitere Allgemeinverfügungen erlassen.

Auf Grundlage der Allgemeinverfügung Nr. 3/2021 und der Allgemeinverfügung Nr. 4/2021 werden in Ergänzung der Bestimmungen des Freistaates Thüringen weitere Kontaktbeschränkungen sowie, ab Mittwoch, Distanzunterricht für alle Schulen angeordnet, um das diffuse Infektionsgeschehen im Kreisgebiet einzudämmen. Die Allgemeinverfügungen treten am 19. April 2021 in Kraft und am 4. Mai 2021 außer Kraft.

 

Maximal zehn Personen bei Bestattungen und Eheschließungen

Maßgeblich für eine wirkungsvollere Eindämmung des Infektionsgeschehens ist die weitere Reduzierung der Kontakte. Deshalb darf bei Bestattungen und standesamtlichen Eheschließungen eine Gesamtzahl von zehn Personen im Landkreis Sonneberg vorerst nicht überschritten werden.

 

50-Meter-Abstandsregel bei der Abgabe von Speisen und Getränken

Um das Ansteckungsrisiko im Bereich von Verkaufsstellen zu unterbinden, ist der Verzehr von Speisen und Getränken erst in einer Entfernung von mindestens 50 Metern jenseits der Verkaufsstelle zulässig. Gerade in diesen Bereichen kommt es verstärkt zu Gruppenbildungen bei einer gleichzeitig erhöhten Ansteckungsgefahr durch Tröpfchen und Aerosole aufgrund der beim Verzehr wegfallenden Schutzwirkung von Mund-Nasen-Bedeckungen. Dem soll durch die 50-Meter-Abstandsregel entgegengewirkt werden.

 

Besuchsverbot in Krankenhäusern

Besuche in den beiden Krankenhäusern des Landkreises Sonneberg sind grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind unter Beachtung eines ausreichend hohen Infektionsschutzes lediglich für medizinische, therapeutische, rechtsberatende, seelsorgerisch oder ethisch-sozial angezeigte Besuche möglich, insbesondere für Besuche von Geburts-, Kinder- und Palliativstationen oder Hospizen. Mit dem Besuchsverbot soll der Eintrag des Virus in die Krankenhäuser im Kreisgebiet erschwert werden, um diese besonders wichtigen intensivmedizinischen Gesundheitseinrichtungen zu schützen und arbeitsfähig zu halten.

 

Distanzunterricht für alle Schulen im Kreisgebiet ab Mittwoch, 21. April 2021

Für alle Schulen und die Berufsschule im Landkreis Sonneberg wird ab dem 21. April 2021 das häusliche Lernen angeordnet. Horte und Internate werden geschlossen. Nur für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2020/2021 einer Abschlussklasse angehören oder eine besondere Leistungsfeststellung ablegen, gibt es noch Präsenzunterricht. Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen eins bis sechs, der Förderzentren sowie für schulpflichtige Kinder allein erziehender Elternteile findet eine eingeschränkte Notbetreuung statt, sofern entsprechende Voraussetzungen gegeben sind.

 

Der Landkreis Sonneberg setzt den Präsenzunterricht aus, weil im Rahmen der gegenwärtigen Lage insbesondere die Altersgruppen der 6- bis 14-Jährigen und der 15- bis 17-Jährigen nachweislich überrepräsentiert sind. Im Vergleich zur Gesamtbevölkerung haben sich Schülerinnen und Schüler demnach häufiger angesteckt. Parallel zu dieser Entwicklung steigt auch die Infektionsquote der Elterngeneration spürbar, was die Strahlkraft der Erkrankungen von Schülerinnen und Schülern unterstreicht. Aufgrund dieses Zusammenhangs ist die Aussetzung des Präsenzunterrichts eine wichtige Maßnahme zur Eindämmung des ansteigenden Pandemiegeschehens. Nur so können die vielfach bestehenden Kontakte der Schülerinnen und Schüler nachhaltig eingeschränkt und weitere mögliche Infektionsketten unterbunden werden.

 

„Wir verzeichnen derzeit ein exponentielles Wachstum bei unserem Infektionsgeschehen, das sich über unseren gesamten Landkreis verteilt. Gut 80 Prozent unserer Infektionen mit dem Coronavirus rühren von der noch ansteckenderen und gefährlicheren britischen Variante her. Wir müssen dringend durch lokale Maßnahmen gegensteuern, um die Gesundheit unserer Bevölkerung noch besser zu schützen und um einen Kollaps unseres Gesundheitswesens zu verhindern“, erläutert Vize-Landrat und Stabsleiter Jürgen Köpper. „Ich bitte Sie, alle Bestimmungen zur Eindämmung der Pandemie mehr denn je zu beherzigen. Die Lage ist ernst und fordert von uns weiterhin größtmögliche Vernunft.“