Erste Lockerungen ab Montag möglich

Erste Lockerungen ab Montag möglich

Da die Inzidenz im Landkreis Sonneberg auch heute unter 165 liegt, können die Schulen ab Montag in den Wechselunterricht und die Kindergärten in den eingeschränkten Regelbetrieb übergehen.

Seit Dienstag – und damit seit fünf notwendigen Werktagen ohne Unterbrechung – liegt die Sieben-Tage-Inzidenz des Landkreises Sonneberg laut Robert Koch-Institut (RKI) unter dem obersten Schwellenwert der „Bundes-Notbremse“ von 165. Weil am heutigen Samstag, der ebenfalls ein Werktag ist, die Inzidenz weiterhin nicht höher als 165 beträgt, ist die gesetzliche Voraussetzung von fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterhalb dieses Schwellenwertes erfüllt. Dies führt im Kreisgebiet ab dem übernächsten Tag – sprich ab Montag – automatisch zu ersten Lockerungen.

 

Konkret wird somit die Notbremse im Bereich der Schulen und Kindergärten im Landkreis Sonneberg unter Berücksichtigung eines Übergangstags (Sonntag) ab Montag, dem 31. Mai 2021 ohne weiteres aufgehoben. Damit können Schulen ab Montag für den Wechselunterricht öffnen und Kindergärten wieder den eingeschränkten Regelbetrieb in Stufe Gelb aufnehmen.

 

Zuständig für die konkrete Organisation der Wiederaufnahme des Schulbetriebs sind das Thüringer Bildungsministerium, das Staatliche Schulamt Südthüringen sowie die Schulen. Zuständig für die konkrete Organisation des eingeschränkten Regelbetriebs in den Kindertagesstätten sind das Thüringer Bildungsministerium und die jeweiligen Träger bzw. Einrichtungen. Das Landratsamt Sonneberg ist hier nicht zuständig und außen vor. Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, entsprechende Informationen der jeweiligen Einrichtungen abzuwarten.

 

Auskunft des Bildungsministeriums zur Öffnung der Schulen

Auf Nachfrage des Landkreises Sonneberg teilte das zuständige Thüringer Bildungsministerium mit, dass es aus schulorganisatorischen Gründen die Entscheidung über eine Öffnung der Einrichtungen erst am kommenden Montag verbindlich treffen und durch die Schulen und das Staatliche Schulamt gegenüber den Beteiligten kommunizieren wird. Weiterhin teilte das Ministerium mit, dass die Schulen dann bereits am Dienstag die Möglichkeit haben, den Öffnungsschritt zu vollziehen. Am Mittwoch muss der entsprechende Öffnungsschritt vollzogen sein – sprich spätestens dann müssen die Schulen geöffnet werden.

 

Der Landkreis Sonneberg weist darauf hin, dass an den Thüringer Schulen auf Grundlage entsprechender Landesbestimmungen eine Testpflicht besteht, da ohne negativen Schnelltest ein Betretungsverbot gilt. Die Testungen finden weiterhin in der Schule statt.

 

Mögliche Perspektive für weitere Lockerung im Einzelhandel

Entspannt sich die pandemische Lage im Kreis weiter, ergibt sich die Perspektive für eine weitere automatische Lockerung in Bezug auf die Eindämmungsmaßnahmen der „Bundes-Notbremse“. Seit Mittwoch, 26. Mai 2021, liegt die Sieben-Tage-Inzidenz des Landkreises Sonneberg unter dem Schwellenwert von 150. Hält dieser positive Trend an – nötig sind auch hier Unterschreitungen an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen – wäre ab Mittwoch, 2. Juni 2021, im übrigen Einzelhandel Terminshopping („click & meet“) möglich, weil die 150er-Schwelle als stabil unterschritten gilt.

 

Dies aber ist weiter abhängig von der Entwicklung der Infektionszahlen im Landkreis Sonneberg in den nächsten Tagen und der Frage, inwieweit der entsprechende Schwellenwert von 150 stabil unterschritten wird.

 

Sollte der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen bestimmte Schwellenwerte wieder überschreiten, würden entsprechende Lockerungen am übernächsten Tag wieder entfallen und automatische festgelegte Verschärfungen in Kraft treten.

 

Schwellenwertunterschreitung von 100 brächte weitere Erleichterungen

Ab einer den Vorgaben entsprechenden Unterschreitung des Schwellenwertes von 100 würden noch mehr Lockerungen automatisch greifen. Wegfallen würde unter anderem die Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr. Die Kontaktbeschränkungen würden aufgeweicht, so dass sich zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen könnten. Schulen könnten wieder den Präsenzunterricht ohne Wechselmodell aufnehmen. Die Außengastronomie könnte wieder anlaufen und mit Termin und negativem Antigenschnelltest besucht werden. Und auch der Einzelhandel und weitere bislang eingeschränkte Einrichtungen könnten unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen.

 

Mit einem Inzidenzwert laut RKI von 98,8 am heutigen Tage ist ein erster Schritt zur Unterschreitung der 100er-Schwelle im Landkreis Sonneberg gemacht. Wenn die Inzidenz auch an den kommenden Tagen unter 100 bleibt, könnten die diesbezüglichen Lockerungen unter Berücksichtigung des auszuklammernden Sonntags und des Übergangstags nach Erreichen der Fünf-Werktage-Bedingung frühestens zum Samstag, dem 5. Juni 2021, greifen.

 

Inzidenzlage und Maßnahmenübersicht im Landkreis Sonneberg
Die jeweilige Inzidenz entsprechend der Angaben des RKI – auch für den Landkreis Sonneberg – finden Sie täglich aktualisiert unter https://www.tmasgff.de/covid-19/fallzahlen oder beim Dashboard des RKI unter https://corona.rki.de.

Zudem bietet der Freistaat Thüringen unter https://www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage eine tagesaktuelle Übersicht, welche Maßnahmen der „Bundes-Notbremse“ in den jeweiligen Thüringer Landkreisen bzw. kreisfreien Städten gelten. Entsprechende Hinweise zu regional geltenden Konsequenzen der „Bundes-Notbremse“ in Bezug auf Schulen und Kindergärten stellt das Thüringer Bildungsministerium unter https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/ticker#c39705 täglich zur Verfügung.

 

 

csm_Bundesnotbremse_f3fda04450 Schaubild aktuelle Regelungen Bundes-Notbremse_Stand 23.04.2021