Terminshopping ab Mittwoch möglich

Terminshopping ab Mittwoch möglich

Ab Mittwoch, dem 2. Juni 2021, ist im übrigen Einzelhandel Terminshopping („click & meet“) möglich.

Weil die Sieben-Tage-Inzidenz des Landkreises Sonneberg heute seit fünf Werktagen – und damit stabil im Sinne des Gesetzes – unter dem Schwellenwert von 150 liegt, ergibt sich automatisch eine weitere Lockerung in Bezug auf die Eindämmungsmaßnahmen der „Bundes-Notbremse“. Unter Beachtung des morgigen Übergangstags ist ab Mittwoch, dem 2. Juni 2021, im übrigen – sprich bislang geschlossenen – Einzelhandel Terminshopping („click & meet“) möglich.

 

Wichtige Voraussetzungen des Terminshoppings sind:

  • eine vorherige Terminbuchung für einzelne Kundinnen und Kunden für einen fest begrenzten Zeitraum
  • dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kundinnen und Kunden nicht höher ist als eine Kundin bzw. ein Kunde pro 40 Quadratmeter Ladenfläche
  • dass die Kundinnen und Kunden jeweils ein negatives Ergebnis eines anerkannten Coronavirus-Tests vorlegen, das nicht älter als 24 Stunden ist
  • dass die Ladenbetreiber eine Dokumentation zum Aufenthalt der Kundinnen und Kunden im Geschäft führen (vollständige Kontaktdaten und Zeitraum des Aufenthalts)

Für nachweislich Geimpfte und Genesene entfällt die notwendige Vorlage eines aktuellen, negativen Testergebnisses zur Wahrnehmung des Terminshoppings. Allerdings sind entsprechende Nachweise über die vollständige Impfung bzw. Genesung vorzulegen.

Als vollständig geimpft gilt im Sinne des Gesetzes, wer 14 Tage nach der Zweitimpfung den vollständigen Impfschutz erreicht hat. Als Nachweis gilt eine Impfbescheinigung wie zum Beispiel der gelbe Impfausweis.

Als genesen gilt, wer einen positiven PCR-Nachweis bzw. eine ärztliche oder behördliche Bescheinigung über eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen kann, die vor nicht weniger als 28 Tagen und nicht mehr als sechs Monaten festgestellt wurde.

 

Inzidenzlage und Maßnahmenübersicht im Landkreis Sonneberg
Die jeweilige Inzidenz entsprechend der Angaben des RKI – auch für den Landkreis Sonneberg – finden Sie täglich aktualisiert unter https://www.tmasgff.de/covid-19/fallzahlen oder beim Dashboard des RKI unter https://corona.rki.de.

 

Zudem bietet der Freistaat Thüringen unter https://www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage eine tagesaktuelle Übersicht, welche Maßnahmen der „Bundes-Notbremse“ in den jeweiligen Thüringer Landkreisen bzw. kreisfreien Städten gelten. Entsprechende Hinweise zu regional geltenden Konsequenzen der „Bundes-Notbremse“ in Bezug auf Schulen und Kindergärten stellt das Thüringer Bildungsministerium unter https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/ticker#c39705 zur Verfügung.

 

Sollte der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen bestimmte Schwellenwerte wieder überschreiten, würden entsprechende Lockerungen am übernächsten Tag wieder entfallen und automatische festgelegte Verschärfungen in Kraft treten.